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Kontroverse um digitale Zeugnisse mit Blockchain-Technik

Das Bundesland Berlin setzt weiterhin auf Blockchain-Technik, um das Projekt „Digitale Zeugnisse“ für alle Schülerinnen und Schüler umzusetzen. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 8. Dezember 2022 auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Louis Krüger hervor. Allerdings will die Bundeshauptstadt das Vorhaben nicht mehr auf der Basis des von der Bundesdruckerei entwickelten Projektes „Digitales Zeugnis“ umsetzen.

„Das von der Bundesdruckerei entwickelte „Digitale Zeugnis“ wurde seitens der Bundesdruckerei nicht weiterentwickelt, weshalb es in Berlin seit Februar 2022 nicht mehr verfolgt wird“, heißt es in der Antwort des Senates. Stattdessen orientieren sich die Berliner jetzt nach Süden und will eine Lösung übernehmen, die ursprünglich in Bayern entwickelt wurde.

„In Kooperation mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern plant Berlin den Einsatz einer in München vorhandenen Lösung, die aufgrund von Vorteilen ebenfalls auf der Blockchain-Technologie basiert.“

Die Lösung verfüge über ein Sicherheitskonzept, das gemäß der Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt worden sei und beinhalte auch ein Datenschutzkonzept, erklärte die Senatsverwaltung. „Das Datenschutzkonzept wurde durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern mit der zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.“ Die Lösung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zeichne sich dadurch aus, dass in der Blockchain-Technologie keine personenbezogenen Daten gespeichert würden. „Es werden nur der erzeugte Hash-Wert und die Gültigkeit eines Dokumentes (Zeugnis) gespeichert.“

Es dauerte nicht lange, bis sich auf Twitter Blockchain-Kritiker zu Wort meldeten. Den Anfang machte der bekannte Informatiker Jürgen Geuter (alias tante):

Die Behörde antwortete auf Twitter, die Umsetzung des digitalen Zeugnis sei noch nicht durchgeführt worden. „Wir planen die Umsetzung 2023. Unter Berücksichtigung des Datenschutzkonzepts werden bei der geplanten Umsetzung keine personenbezogene Daten in der Blockchain gespeichert.“ Die Lösung der IHK-München verfüge über ein Sicherheitskonzept, das gemäß der BSI-Vorgabe erstellt worden sei. „Außerdem enthält sie ebenfalls ein Datenschutzkonzept. Das Datenschutzkonzept wurde durch die IHK-München mit der zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.“

Daraufhin schaltete sich Lilith Wittmann, eine kritische Beobachterin von staatlichen IT-Projekten und ebenfalls eine ausgesprochene Blockchain-Skeptikerin, ebenfalls in Debatte mit ein:

Spannend dürfte die weitere Entwicklung werden. Dabei wird eine wichtige Rolle spielen, ob sich der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nochmal zu Wort meldet. In seinem Jahresbericht 2021 (ab Seite 47) hatten die Datenschützer das Projekt mit der Bundesdruckerei kritisiert und bemängel, dass dafür die rechtlichen Voraussetzungen noch fehlten. Inzwischen verweist der Berliner Senat für die geplanten Tests aber auf eine Datenschutzkonzept. Darüber hinaus hinterfragte die Datenschutzbeauftragte jedoch grundsätzlich die Nutzung der Blockchain-Technologie für die digitalen Zeugnisse, auch weil das in der DSGVO vorgesehene Konzept des Rechtes auf Löschung oder Berichtigung auf einer Blockchain nicht umgesetzt werden könne.

„Neben der Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen ist in technischer Hinsicht zu berücksichtigen, dass die in einer Blockchain gespeicherten Daten, unabhängig davon, wer diese betreibt, niemals wieder gelöscht werden können“, heißt es in dem Jahresbericht. „Es muss also sichergestellt werden, dass die Betroffenen ihr Recht auf Löschung oder Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten verwirklichen können.“ Die Projektplanung sehe dazu vor, die in den Zeugnissen enthaltenen personenbezogenen Daten lediglich als „HashWerte“, d. h. als kryptografische Prüfsummen, in der Blockchain zu speichern.

„Uns ist wichtig, dass die Projektverantwortlichen genau evaluieren, ob sich die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nicht einfach durch Ausprobieren erraten lassen und so den jeweiligen Personen wieder zugeordnet werden können.“ Da sich in der genutzten Blockchain aus dem Bereich der digitalen Verwaltung alle beteiligten Parteien per definitionem vertrauten, entfielen aufwendige Prüfverfahren bei der Erstellung eines neuen Blocks. Damit werde die Blockchain letztlich aber nur wie eine einfache Datenbank genutzt. „Es stellt sich also die Frage, welchen Mehrwert das neue Verfahren in technischer Hinsicht bringt und ob das durchaus unterstützenswerte Ziel, die Schulzeugnisse digital zur Verfügung zu stellen, sich nicht auch mit der in dem Konzept ohnehin vorgesehenen digitalen Signatur erreichen lässt.“

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